Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Absicherung der Arbeitskraft - aber wie?

Absicherung der Arbeitskraft - aber wie?

Hier gibt es viele verschiedene Möglichkeiten sich abzusichern.

Wahrscheinlich haben Sie schon Angebote zu den Themen Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung erhalten oder zumindest schon einmal davon gehört. Allerdings gibt es da auch noch die Erwerbs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen sowie die Risikolebensversicherungen. Sicherlich stellt sich Ihnen jetzt die Frage, was das ist und ob man das auch alles braucht.

Auch hier streiten sich die Gelehrten, welches die richtige Absicherung ist, die man treffen sollte.

Aber was ist das Richtige für mich? Brauche ich beides?

Gibt es hierzu noch Alternativen und warum bietet mir mein Berater gerade diese oder jene Versicherung an? In der Werbung war das doch viel günstiger...  und auch das Angebot der "Banania" scheint deutlich besser zu sein...

Hier gilt das Gleiche wie bereits bei der privaten Krankenversicherung beschrieben: Finger weg von Dingen die ich nicht studiert habe. Angebote sind verlockend, damit Sie sie kaufen. Nicht mehr, nicht weniger.

Wenn Sie Pech haben, dann brauchen Sie diese Art der Absicherung einmal im Leben und dann muss diese Absicherung zu 100 % passen. Daher prüfe, wer sich ewig bindet.


Ja, informieren Sie mich zur "Absicherung meiner Arbeitskraft".

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähig bedeutet zunächst, dass ein Arzt eine andauernde Beeinträchtigung oder Verhinderung der Berufsausübung attestiert hat. Es kann also der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden. Laut Gesetz ist die Berufsunfähigkeit nur vorhanden, wenn sie aus Krankheit, einem Unfall oder Folgen daraus entsteht. Der Versicherungsfall liegt vor, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% bescheinigt ist und die betreffende Person nicht mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die alte Berufsunfähigkeitsrente nennt sich jetzt Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese wird nur befristet bewilligt und kann durch regelmäßige Überprüfungen verlängert oder gestrichen werden. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch automatisch die Erwerbsunfähigkeit mit abgesichert.

Erwerbs- & Dienstunfähigkeitsversicherung

Genau genommen handelt es sich hierbei um eine verminderte Erwerbsfähigkeit. Dies meint, dass es nicht möglich ist den Lebensunterhalt durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen, weil beispielsweise auf Grund einer Krankheit oder Behinderung der physische bzw. psychische Zustand eingeschränkt ist. Der Versicherungsfall liegt vor, wenn man nicht mehr in der Lage ist mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Die Auszahlung erfolgt dann auf unbefristete Zeit oder befristet auf sieben Kalendermonate ab der Erwerbsfähigkeitsminderung. Die Dienstunfähigkeitsversicherung betrifft Beamte und Soldaten, die nicht mehr Fähig sind ihren dienstlichen Pflichten nach zu kommen. Je nach Schwere der Unfähigkeit werden die Beamten und Soldaten in den Ruhestand versetzt oder entlassen, wobei Beamte auf Lebzeiten und Berufssoldaten immer nur in den Ruhestand versetzt werden können. Die jeweiligen Leistungsansprüche richten sich hierbei danach, ob es sich um einen Dienstunfall handelt und wie lange der Beamte oder Soldat schon seinen Dienst tut.

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung schütz zusätzlich zur gesetzlichen Rund um die Uhr und weltweit. Die Versicherung zahlt, wenn eine Person unfreiwillig und durch äußeres Einwirken eine Schädigung der Gesundheit erleidet. Allerdings gilt der Versicherungsschutz auch für Fälle in denen z.B. durch das Anheben eines schweren Möbelstücks die Bizepssehne reißt. Bandscheibenvorfälle, Herzinfarkte oder Krebserkrankungen werden jedoch nicht mitversichert, können aber bei manchen Versicherungen unter besonderen Bedingungen mitversichert werden und gelten dann bei erstmaligem Auftreten als Unfall. Leider orientieren sich die Leistungen am Auslöser und nicht an der Wirkung eines Unfalls, sodass die Unfallversicherung eigentlich nur eine billigere Alternative zu der bereits oben erklärten Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt.

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen im Todesfall der versicherten Person ab und es kommt zu einer vorher vereinbarte, meist relativ hohen Auszahlungen. Sollte die versicherte Person zum Ende der Vertragslaufzeit jedoch noch leben, gibt es häufig keine Ausschüttungen. Obwohl der monatliche Beitrag eher gering ist, wird im Todesfall eine große Summe ausgezahlt. Deshalb ist eine Risikolebensversicherung bei jungen Familien sehr beliebt. Sinnvoll ist es diese Versicherung bei größeren Investitionen abzuschließen. Meistens bietet eine Bank bei dem Kauf einer Immobilie zusätzlich eine Risikolebensversicherung an, damit die Hinterbliebenen im Falle des Todes der versicherten Person die Immobilie weiter nutzen können oder auch die Raten weiter bezahlen können. So kommt zu dem persönlichen Tiefschlag nicht auch noch ein finanzieller. Bei Abschluss einer solchen Risikolebensversicherung kommt es auf das Geschlecht, das Alter und den Gesundheitszustand der versicherten Person an und es können zusätzlich auch noch Risikozuschläge für besonders gefährliche Berufe anfallen.

Auch nach diesen Erklärungen fällt es Ihnen bestimmt nicht leichter das Richtige für Sie auszuwählen und da kommen wir ins Spiel. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und helfen Ihnen gerne die beste Absicherung für Sie und Ihre Familie zu finden.

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