Immobilie als Kapitalanlage

Sicherheit im Alter - Rente aufbauen mit Sachwerten

Sorgen auch Sie sich, dass Ihre spätere Rente nicht ausreicht?

Tatsache ist: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um sorgenfrei in das Rentenalter zu kommen.

Zukunft sichernde Investitionen in bleibende Sachwerte kann hier Abhilfe schaffen.

Bereits durch geringe Investitionen sind Sie so in der Lage, Ihre Rente zu sichern und Steuern zu sparen.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Ihrem Zuhause. Ob Anlageimmobilie oder Privatobjekt - durch die enge Zusammenarbeit mit der deutschen Sachwerteakademie sind wir in der Lage, das für Sie passende Objekt auszuwählen. 

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Vermittlung von Sicherheit im Alter - Rente aufbauen mit Sachwerten

Die bittere Wahrheit ist, die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um sorgenfrei ins Rentenalter zu starten. Deshalb ist es wichtig in Kapitalanlagen zu investieren, die dauerhaft bestehen bleiben. Somit ist derjenige, der wenig Risiken eingehen möchte und sein Geld trotzdem effizient angelegt wissen will, mit einer qualitätsgeprüften und denkmalgeschützten Immobilie als Kapitalanlage am besten beraten. Immobilien haben den entscheidenden Vorteil, dass sie von den Kapitalmärkten praktisch unabhängig sind, während Aktien und andere Wertpapiere Schwankungen unterliegen, bleiben Sachwerte davon unberührt und sind somit eine der sichersten Formen der Geldanlage. Bereits durch geringe Investitionen sind Sie so in der Lage, Ihre Rente zu sichern und Steuern zu sparen.

Welche Immobilie ist passend?

Mit einer Immobilie als Kapitalanlage wird meistens eine große Wohnung mit 100m² und mehr verbunden. Eine Wohnung in dieser Größenordnung bringt jedoch auch Schwierigkeiten mit sich. Die Finanzierung einer solchen Anlage und auch die Vermietung könnte sich als schwierig herausstellen. Daher ist es in vielen Fällen sinnvoller das Investment auf zwei oder auch drei kleinere Wohneinheiten zu verteilen, auch unter dem Aspekt der Risikostreuung, erscheint eine Investition in einzige Immobilie oft nicht als empfehlenswert. Denn auch bei der besten Lage sind Mietausfälle nicht auszuschließen oder ungeplante Entwicklungen mit ein zu kalkulieren.

Wie kann ich mit Immobilien Steuern sparen?

Derjenige, der eine denkmalgeschützte Immobilie zur Eigennutzung oder zur Vermietung (Kapitalanlage) erwirbt, kann durch die sogenannte Denkmalabschreibung, die das Einkommensteuergesetz gewährt, einen steuerlichen Nutzen erfahren, unter der Voraussetzung, dass er in der Bundesrepublik Deutschland zur Steuerzahlung veranlagt ist.

Die Berechnung des steuerlichen Vorteils, basiert auf dem Anteil des Kaufpreises der Immobilie, der für Sanierungszwecke verwendet wird. Dabei kann der Sanierungsanteil bis zu 70 % des Kaufpreises ausmachen.

Die gesetzlichen Grundlagen bei Abschreibung einer Immobilie

Die gesetzlichen Grundlagen sind im deutschen Einkommensteuergesetz verankert. Dabei sind vor allem die §§ 7h und 7i EStG zu beachten. Diese Paragraphen legen die Dauer und den zu beachtenden Satz der Abschreibung einer Immobilie für Kapitalanleger fest. Gleiches wird in § 10f EStG für Eigennutzer geregelt.

Für Kapitalanlager:

  • 8 Jahre lang je 9% jährlich (72%)
  • 4 Jahre lang je 7% jährlich (28%)

Insgesamt sind die Sanierungskosten also zu 100% steuerlich geltend zu machen.

Für Eigennutzer:

Eigennutzer können die Sanierungskosten einer Immobilie über 10 Jahre zu insgesamt 90% absetzen unter Voraussetzung der §§ 7 h und 7 i EStG.

Im Gesetz wird bei dieser Art der Abschreibung in Denkmalgebäude ( § 7 i EStG ) und Gebäude in Sanierungsgebieten ( § 7h EStG ) unterschieden.

Denkmalgeschütze Einzelgebäude können aufgrund besonderer gestalterischer oder architektonischer Merkmale als Denkmal eingestuft werden. Sie werden dann in die örtliche Denkmalliste aufgenommen.

Sanierungsgebiete erfüllen je nach dem nicht die typischen Merkmale eines Baudenkmals. Hintergrund für die dennoch gestattete Förderung durch die Baudenkmalabschreibung, ist der Wunsch, die Bewohnbarkeit innerstädtischer Unterkünfte, speziell in den neuen Bundesländern, dem aktuellen Standard anzupassen.

Wenn der Käufer den Erwerb der Immobilie über ein Darlehen finanziert, können zusätzlich noch die Schuldzinsen des Darlehens steuerlich abgesetzt werden und mit der Miete verrechnet werden.

Basis der Berechnung der Denkmalabschreibung

Damit die Förderung durch die Denkmalabschreibung anerkannt wird, muss die Immobilie vor Sanierungsbeginn erworben werden. Grundlage für die Berechnung der Abschreibung ist nie der gesamte Kaufpreis der Immobilie, sondern lediglich der der Anteil, der auf die Sanierungskosten entfällt.

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